Mutterschutz
im Arbeitsrecht

Das Gesetz sieht einen besonderen Schutz für werdende und stillende Mütter im so genannten Mutterschutzgesetz vor.

In dieser Zeit genießen Sie beispielsweise folgende Schutzrechte.

Besondere Schutzrechte während des Mutterschutzes

Sie haben grundsätzlich ein branchen-unabhängiges Nachtarbeitsverbot. Dieses gilt in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Natürlich können Sie auf ausdrücklichen Wunsch hin auch während dieser Zeit arbeiten. Allerdings brauchen Sie hierfür ein ärztliches Zeugnis und den Nachweis darüber, dass Sie Ihren Arbeitsplatz jederzeit verlassen können oder Hilfe in Anspruch nehmen können. Zudem genügt die Ausnahmeerlaubnis auch nur bis zur einer Nachtarbeit 22:00 Uhr.

Zudem sind Sie von der Mehrarbeit befreit. Das bedeutet für Sie, dass Sie grundsätzlich nur 8,5 Stunden täglich arbeiten dürfen. Für Frauen unter 18 Jahre ist die Arbeitszeit sogar auf 8 Stunden täglich begrenzt.

Es ist zwar keine behördliche Erlaubnis mehr nötig, allerdings muss sie der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen fällt aber unter den so genannten Branchen-Vorbehalt und ist deshalb nur in bestimmten Berufen wie der Gastronomie und der Krankenpflege möglich.

Stillende Mütter erhalten zweimal täglich eine zusätzliche Pause von 30 Minuten.

In den letzten 6 Monaten vor der Entbindung dürfen werdende Mütter nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung beschäftigt werden.

Der Kündigungsschutz gilt für die komplette Schwangerschaft und für mindestens 4 Monate nach der Entbindung. Natürlich setzt das voraus, dass Ihr Arbeitgeber rechtzeitig von Ihrer Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wurde. Deshalb muss dem Arbeitgeber spätestens 2 Wochen nach der Kündigung die Schwangerschaft mitgeteilt werden.

Dass nicht gegen den Mutterschutz verstoßen wird, wird vom Gesetzgeber durch eine hohe Bestrafung sichergestellt. So drohen zum einen Bußgelder bis zur Höhe von 15.000 € und bei vorsätzlicher Gefährdung von Arbeitnehmerinnen auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Ich bin für Sie da

Als Anwalt berate ich Sie als (werdende) Mutter natürlich gerne über Ihre Rechte.

Auf Unternehmerseite berate ich Sie über alle Maßnahmen, die erforderlich sind, für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den bestmöglichen Arbeitsschutz und die angenehmste Arbeitsatmosphäre zu gewähren.

Kostenlose Ersteinschätzung

Der erste Kontakt am Telefon ist für Sie immer kostenlos.

Dabei erhalten Sie in ca. 5 bis 10 Minuten eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten Ihres Falles. Dabei erfahren Sie, wie eine Mandatierung oder Beratung abläuft und wie ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstütze.