Insolvenz des Arbeitgebers
im Arbeitsrecht
Haben Sie Angst, dass ihr Arbeitgeber pleite geht? Fürchten Sie um ihren Arbeitsplatz oder um Ihre Altersteilzeitvereinbarung?
Um Ihnen diese Frage zu beantworten und Ihnen eine optimale Strategie zu empfehlen, bin ich als Anwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite.
Wie ist bei der Insolvenz des Arbeitgebers vorzugehen?
Wenn Sie von der Insolvenz ihres Arbeitgebers erfahren, empfiehlt es sich in erster Linie, Ruhe zu bewahren. Auch wenn sie natürlich zu Recht davon ausgehen dürfen, dass Sie Arbeitsverhältnis bald endet und Sie sich bald in der Arbeitslosigkeit befinden, müssen Sie sich vor Augen führen, dass bis zur vollständigen Abwicklung des Unternehmens unter Umständen auch noch Mitarbeiter gebraucht werden. Die vollständige Abwicklung eines Unternehmens in Insolvenz kann zuweilen mehrere Jahre dauern.
Selbst wenn Sie nach der Insolvenz noch einige Zeit im Unternehmen weiter beschäftigt werden, tritt aber ein entscheidendes Problem in Erscheinung. Meistens besteht dieses Problem aber auch schon vor Eintritt der Insolvenz. Die Insolvenz muss erklärt werden, wenn die absolute Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens vorliegt. Grundsätzlich ist diese früh und rechtzeitig zu erklären. In der Praxis wird der Insolvenzantrag aber tendenziell erst dann gestellt, wenn es bereits zu Zahlungsausfällen gekommen ist. Das bedeutet für Sie konkret, dass Sie unter Umständen ihr Gehalt nicht vollständig bekommen, Ihr Gehalt verspätet bekommen oder Ihr Gehalt gar nicht bekommen.
Sollte der Insolvenzantrag verspätet gestellt worden sein, berate ich Sie auch gerne im Hinblick auf strafrechtliche Möglichkeiten. Unter Umständen ist es auch möglich den Geschäftsführer, der die Insolvenz zu spät erklärt hat, in die persönliche Haftung zu nehmen und von diesen ihr Gehalt als Schadensersatz zu fordern.
Wenn Sie einen Altersteilzeitvertrag im Blockmodell abgeschlossen haben, ist es elementar, dass der Betrag für die Freistellungsphase gesichert ist. Über die Sicherung haben Sie einen Auskunftsanspruch, den Sie alle 6 Monate gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend machen können.
Diesen Anspruch setze ich als ihr Anwalt für Arbeitsrecht für Sie durch. Ebenso berate ich Sie über die Folgen einer möglichen betriebsbedingten Kündigung im Insolvenzfalle.
Kostenlose Ersteinschätzung
Der erste Kontakt am Telefon ist für Sie immer kostenlos.
Dabei erhalten Sie in ca. 5 bis 10 Minuten eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten Ihres Falles. Dabei erfahren Sie, wie eine Mandatierung oder Beratung abläuft und wie ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstütze.