Änderungskündigung
im Arbeitsrecht
Haben Sie eine Änderungskündigung erhalten?
Sind Sie mit diesen nicht einverstanden? Oder fragen Sie sich einfach nur: „Was hat es damit auf sich?“
Was ist eine Änderungskündigung?
Bei einer Änderungskündigung wird das bestehende Arbeitsverhältnis mit den bestehenden Arbeitsvertrag aufgehoben und durch einen neuen Arbeitsvertrag ersetzt. Sie werden zwar gekündigt, sind aber nach wie vor bei dem Unternehmen angestellt – nur unter neuen Bedingungen. Grundsätzlich darf nichts durch die Hintertüre vereinbart werden, was sich grundsätzlich vom alten Vertrag unterscheidet. Allerdings ist es möglich. Denn bei der Änderungskündigung wird das Arbeitsverhältnis mit geänderten Bedingungen fortgesetzt.
Die Änderungen im Arbeitsverhältnis gehen dabei regelmäßig weit über das Weisungsrecht hinaus. Im Weisungsrecht darf Ihnen der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsvertrags Aufgaben zuteilen.
Was gibt es bei der Änderungskündigung zu beachten:
Auch gegen eine Änderungskündigung kann man mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen, wenn man mit ihr nicht einverstanden ist. Dabei ist aber auf die Frist von drei Wochen zu achten. Diese Frist gilt grundsätzlich bei allen Kündigungen.
Passen die Formulierungen des neuen Arbeitsvertrages? Am besten legen Sie den alten Arbeitsvertrag in ausgedruckte Form neben den Entwurf des neuen Arbeitsvertrages. Gehen Sie mit einem Textmarker beide Verträge durch und markieren Sie die Änderungen. Wenn diese Änderungen für Sie akzeptabel und verständlich sind, können Sie den Änderungsvertrag unterschreiben. Wenn Sie Fragen bezüglich der Änderungen haben, kontaktieren Sie mich am besten telefonisch.
Es ist auch möglich den geänderten Arbeitsvertrag unter Vorbehalt anzunehmen. Dieses Recht steht Ihnen drei Wochen lang zu. Trotzdem sollten Sie innerhalb der Dreiwochenfrist eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sie sich gegen die Änderungskündigung wären möchten. Sonst würde die Klagefrist versäumt werden.
Wie kann ich Ihnen helfen:
Ich überprüfe Ihre Änderungskündigung und gebe Ihnen klare, verständliche und rechtssichere Handlungsvorschläge. Dafür fällt regelmäßig eine Gebühr von 198,99 € brutto an.
Ich erstelle eine rechtssichere Änderungskündigung für Ihr Unternehmen. Dafür fallen Kosten ab 180 € netto an.
Gerne gehe ich auch gerichtlich gegen Ihre Änderungskündigung vor. Dafür fallen die Kosten entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an.
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Der erste Kontakt am Telefon ist für Sie immer kostenlos.
Dabei erhalten Sie in ca. 5 bis 10 Minuten eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten Ihres Falles. Dabei erfahren Sie, wie eine Mandatierung oder Beratung abläuft und wie ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstütze.