Betriebsbedingte Kündigung
im Arbeitsrecht

Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten? Dabei kann es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handeln. Nach dem Kündigungsschutzgesetz liegt eine betriebsbedingte Kündigung vor, wenn diese wegen „dringender betrieblicher Erfordernisse“ erfolgt, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen.

Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung rechtens und wie kann ich Sie hier als Anwalt unterstüzten?

Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten? Dabei kann es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handeln. Nach dem Kündigungsschutzgesetz liegt eine betriebsbedingte Kündigung vor, wenn diese wegen „dringender betrieblicher Erfordernisse“ erfolgt, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen.

Anhand des Wortlautes der Kündigung kann man feststellen, ob es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt.

Wenn Sie mit Ihrer Kündigung nicht einverstanden sind, ist es sehr wichtig, dass Sie innerhalb der Dreiwochenfrist einen anwaltlichen Rat einholen. Denn nach Ablauf von drei Wochen kann nicht mehr gegen die Kündigung vorgegangen werden.

Als Anwalt habe ich viele Möglichkeiten Sie gegen eine betriebsbedingte Kündigung zu verteidigen und unter Umständen für Sie auch eine Abfindung zu verhandeln.

Zum einen muss ihr Arbeitgeber die Sozialauswahl ordnungsgemäß ausgeführt haben und zum anderen müssen die betriebsbedingten Gründe auch tatsächlich vorliegen. Über alle diese Umstände ist ihr Arbeitgeber beweispflichtig. Das bedeutet, dass er vor Gericht darlegen muss, inwiefern sein Unternehmen in „wirtschaftlicher Schräglage“ ist, dass eine Kündigung wirklich das erforderliche Mittel war. Bereits dieser Nachweis muss mit äußerster Präzision geführt werden. Bereits an dieser Stelle kann ich als Anwalt an sehr vielen Punkten die Kündigung angreifen.

Dann muss Ihr Arbeitgeber auch nachweisen, dass Ihre Kündigung wirklich das letzte verfügbare Mittel des Arbeitgebers war. Dabei muss er nachweisen, dass er den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angewandt hat und kein anderes Mittel verfügbar war.

Auch über die ordnungsgemäß durchgeführte Sozialauswahl muss Ihr Arbeitgeber Beweis führen. Auch dies ist aufwändig.

Natürlich gibt es noch viele weitere Punkte, wegen denen eine Kündigung unwirksam sein kann.

Als Ihr Anwalt an Ihrer Seite werde ich Ihre Kündigung ausführlich prüfen und bei Erfolgsaussicht mit Ihnen einen Kündigungsschutzprozess führen. Das Ziel ist entweder die Weiterbeschäftigung oder das Erreichen einer angemessenen Abfindung.

Die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hierfür ist die Höhe Ihres Gehaltes maßgeblich. Gerne informiere ich Sie in der Beratung über die Kosten der gerichtlichen Vertretung.

Kontaktieren Sie mich deshalb am besten noch heute, damit auf jeden Fall ihre Dreiwochenfrist gewahrt wird.

Kostenlose Ersteinschätzung

Der erste Kontakt am Telefon ist für Sie immer kostenlos.

Dabei erhalten Sie in ca. 5 bis 10 Minuten eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten Ihres Falles. Dabei erfahren Sie, wie eine Mandatierung oder Beratung abläuft und wie ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstütze.