Befristung
im Arbeitsrecht

Ist Ihr Arbeitsvertrag befristet? Normalerweise stellen sich dann viele Fragen. Was passiert mit dem Vertrag wenn die Befristung ausläuft? Erreiche ich mit einer Befristung wirklich mehr Flexibilität? Ist eine Befristung meines Arbeitsverhältnisses überhaupt möglich? Wie viele Befristungen können zeitlich nacheinander erfolgen?

Was ist ein Aufhebungsvertrag und wann ist dieser sinnvoll?

Eine Befristung des Arbeitsvertrages ist natürlich nach deutschem Recht zulässig. Es gibt zwei unterschiedliche Arten einer Befristung. Zum einen die Zeitbefristung und die so genannte Zweckbefristung. Zudem kann man Befristungen auch danach unterscheiden ob ein Sachgrund vorliegt oder ob kein sachlicher Grund vorliegt.

Regelmäßig wird eine Zeitbefristung geschlossen. Das bedeutet ein Arbeitsvertrag besteht bis zu einem bestimmten Datum.

Eine Zweckbefristung erfolgt zum Beispiel wenn ein Arbeitnehmer krank ist und eine Vertretung für den erkrankten Arbeitnehmer eingestellt werden soll. Dieser Arbeitsvertrag ist und solange befristet, bis der erkrankte Arbeitnehmer wieder gesund ist.

Damit ein befristeter Arbeitsvertrag wirksam ist müssen viele gesetzliche Anforderungen erfüllt werden. So ist es wichtig, dass der Arbeitsvertrag in Schriftform geschlossen wird.

Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag aus formellen Gründen unwirksam ist, wandelt er sich automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Wenn Sie gegen die Befristung des Arbeitsvertrags vorgehen wollen, weil Sie diese für rechtsunwirksam halten, gilt für Sie eine Frist von 3 Wochen nach dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses.

Was ist bei einer Befristung besonders zu beachten?

  • Ein Punkt der bei befristeten Arbeitsverträgen gerne übersehen wird, ist folgender: Ein befristeter Arbeitsvertrag enthält in der Regel kein ordentliches Kündigungsrecht. Der Arbeitsvertrag kann also nur außerordentlich beendet werden oder er endet mit dem Ablauf der Frist.
  • Ohne Sachgrund kann eine Befristung grundsätzlich nur bis zur Dauer von 2 Jahren erfolgen.
  • Eine gesetzlich geregelte Höchstfrist, nach der eine Befristung mit Sachgrund begrenzt wäre, existiert nicht.
  • Es ist auch möglich mehrere befristete Arbeitsverträge nacheinander abzuschließen. Eine so genannte Kettenbefristung ist grundsätzlich möglich. Mit jeder weiteren Befristung eines Arbeitsvertrages steigen aber die rechtlichen Anforderungen an den Arbeitsvertrag.

Als Anwalt kann ich sowohl einen befristeten Arbeitsvertrag erstellen als auch den befristeten Arbeitsvertrag auf alle Fallstricke hin überprüfen, damit Sie als Arbeitnehmer keine böse Überraschung erwartet.

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