Aufhebungsvertrag
im Arbeitsrecht

Sie haben sich einvernehmlich zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber entschieden? Sie ahnen bereits, dass ihr Arbeitgeber bald eine Kündigung gegen Sie aussprechen möchte und möchten die Situation der Ungewissheit beenden? Sie merken, dass Ihr Arbeitgeber Sie durch „Mobbing“ zur Kündigung drängen möchte, da Sie eine sehr lange Kündigungsfrist haben oder unkündbar sind?

In diesen Situationen und noch in vielen weiteren sollte man sich über das Thema Aufhebungsvertrag Gedanken machen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag und wann ist dieser sinnvoll?

Durch einen Aufhebungsvertrag kann nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit ein Arbeitsverhältnis auch beendet werden ohne die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten.

Gerade das Arbeitsverhältnis von unkündbaren/schwer kündbaren Arbeitnehmern wird fast ausschließlich mit Aufhebungsvertrag beendet.

Deshalb ist das Thema Aufhebungsvertrag für Sie besonders relevant, wenn Sie ein Betriebsratsmitglied, ein Mitglied der Jugend- und Ausbildungsvertretung, eine schwangere Mitarbeiterin, eine Mutter nach der Entbindung, eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in Elternzeit, schwer behindert oder sonst unkündbar sind.

Aber auch in anderen Fällen sollte man grundsätzlich über einen Aufhebungsvertrag nachdenken. Im Aufhebungsvertrag kann man viele Dinge beachten, wie zum Beispiel die Regelungen der Abfindung, eine Freistellungsregelung, eine Zeugnisregelung, wie weiter mit dem Dienstwagen oder der Dienstwohnung zu verfahren ist, wie Überstunden abgegolten werden sollen, wie am besten auf steuerliche Aspekte eingegangen werden kann, wie die Meldung beim Arbeitsamt erfolgt und welche Konsequenzen zur Sozialversicherung entstehen.

Darüber hinaus enthält das Arbeitszeugnis dann nicht den Vermerk, dass Ihnen gekündigt wurde, sondern dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wurde.

Auch wenn in der Regel die Abfindungen bei einem Arbeitnehmer, der nicht unkündbar ist, geringer ausfallen, ist trotzdem ein gewisser Verhandlungsspielraum gegeben. Denn ein Arbeitsvertrag verhindert einen Rechtsstreit, der möglicherweise öffentlichkeitswirksam ist.

Ich verhandle Ihren Aufhebungsvertrag

Gerne verhandle ich für Sie den optimalen Aufhebungsvertrag. Gerade beim Aufhebungsvertrag ist äußerste Präzision erforderlich. Denn der Aufhebungsvertrag ist nur sehr selten anfechtbar. Deshalb muss der „Erste Versuch“ passen. Viel zu oft habe ich schon erlebt, dass der Arbeitgeber versucht hatte den Arbeitnehmer zu überrumpeln. Als Anwalt für Arbeitsrecht kann ich das verhindern und gewähre ihnen schossen Gleichheit mit dem Unternehmen.

Gleichzeitig ist ein gut verhandelter Aufhebungsvertrag für Sie ein Polster und die Startrampe für Ihre weitere Zukunft.

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Der erste Kontakt am Telefon ist für Sie immer kostenlos.

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