Arbeitszeugnis
im Arbeitsrecht
Haben Sie von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis bekommen? Sind Sie mit den Formulierungen unzufrieden? Haben Sie etwas entdeckt, hinter dem sie einen „Geheimcode“ vermuten? Wurde Sie gekündigt und haben noch kein Arbeitszeugnis erhalten? Oder wünschen Sie sich einfach zwischendurch ein Zwischenzeugnis, damit Sie wissen wie zufrieden Ihr Arbeitgeber mit Ihnen ist oder um sich auf eine neue Stelle zu bewerben?
Die Bedeutung der Formulierungen in einem Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis hat sowohl als Zwischenzeugnis als auch als Endzeugnis eine große Bedeutung für zukünftige Bewerbungen. Dabei enthält das Arbeitszeugnis aber nicht wie ein Schulzeugnis die Noten von 1-6 in eindeutig formulierter Form, sondern versteckt in verklausulierten Formulierungen. Diese Formulierungen sind also „Quasi“-Schulnoten. Neben diesen Noten gibt es aber auch noch die Möglichkeit, dass im Arbeitszeugnis eine gefährliche Geheimsprache enthalten ist. Diese ist für ein ungeschultes Auge kaum zu erkennen. Es handelt sich dabei immer um eine sehr freundliche und wohlwollende Formulierung, die tatsächlich allerdings etwas Negatives bedeutet.
Ein Beispiel für einen versteckten Zeugniscode ist die folgende Formulierung, die oft in Arbeitsverträgen zu finden ist: „Sein Verhalten zu den Mitarbeitern war stets einwandfrei“. Diese Formulierung liest sich auf den ersten Blick als Lob. Auf den zweiten Blick ist festzustellen, dass das Verhalten gegenüber Vorgesetzten bewusst weggelassen wurde. Deshalb bedeutet eine solche Formulierung, dass der Arbeitnehmer kein gutes Verhältnis zu seinen Vorgesetzten hatte.
Die Liste von doppeldeutigen Formulierungen und versteckten Zeugniscodes ist sehr lang, jedenfalls länger als das was man in den einschlägigen Internetforen findet. Deshalb stehe ich Ihnen als Anwalt für Arbeitsrecht zur Seite und überprüfe gerne für Sie das Arbeitszeugnis.
Ich biete Ihnen im Bezug auf das Arbeitszeugnis folgende Dienste an:
Gerne ermittle ich Ihnen die Note des Arbeitsvertrages und die einzelnen Noten für das jeweilige Verhaltensfeld. Dies biete ich Ihnen zum Festpreis von 49 € brutto an. Wenn Sie mit dem Arbeitsvertrag und der ermittelten Note nicht einverstanden sind, vertrete ich Sie außergerichtlich zur Durchsetzung der gewünschten Note und der gewünschten Formulierungen gegenüber den Arbeitsgeber zu einem Festpreis von 249,90 € brutto. Dabei werde ich Sie auch ausführlich über die Erfolgswahrscheinlichkeit jeder einzelnen Formulierung beraten. Sollte das Arbeitszeugnis nicht außergerichtlich durchgesetzt werden können, muss das Zeugnis gerichtlich überprüft werden. Die Kosten für die gerichtliche Durchsetzung ergeben sich aus dem Einzelfall. Ich werde Sie deshalb darüber belehren, wenn eine gerichtliche Vertretung diesbezüglich erforderlich ist.
Für Sie als Unternehmer erstelle ich gerne ein rechtssicheres Arbeitszeugnis, dass Sie Ihrem Arbeitnehmer ausstellen können. Hierfür fällt ein Festpreis von 200 € netto an.
Kostenlose Ersteinschätzung
Der erste Kontakt am Telefon ist für Sie immer kostenlos.
Dabei erhalten Sie in ca. 5 bis 10 Minuten eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten Ihres Falles. Dabei erfahren Sie, wie eine Mandatierung oder Beratung abläuft und wie ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstütze.