Arbeitsvertrag
im Arbeitsrecht

Der Arbeitsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis. Der Arbeitsvertrag ist also nicht nur für den Arbeitnehmer bindend sondern auch für den Arbeitgeber.

Was ist eine Änderungskündigung?

Im Erstgespräch werde ich oft gefragt, ob es denn überhaupt einen Vertrag braucht, der vom Anwalt gestaltet worden ist. Es gibt ja schließlich von diversen Verbänden und auch einfach so im Internet bereits „gute“ Musterverträge.

Ich nehme dann gern als Erklärungsversuch immer das Bild vom maßgeschneiderten Anzug und von der Konfektionsware. Natürlich geht auch ein Anzug von der Stange, der nicht angepasst ist. Passt vielleicht nicht 100 % und er drückt und zieht vielleicht irgendwo. Aber man hat zumindest einen Anzug.

So ähnlich ist es mit den Verträgen auch. Musterarbeitsvertrag passt vielleicht nicht genau zu dem Unternehmen, aber wenigstens war er kostenlos im Internet verfügbar. Aber im Gegensatz zu schlecht sitzenden Anzug, kostet ein schlecht passender Vertrag über lange Zeit viel Geld.

So enthält der Mustervertrag vielleicht Klauseln bezüglich des Arbeitsortes, die eine Versetzung an einen anderen Standort des Unternehmens unmöglich machen.

Erschreckender Weise findet man sogar sehr viele Arbeitsverträge, in denen die Kündigungsfristen den Mindeststandard des Gesetzes unterschreiten.

Einen großen Vorteil hat der Anwalt aber im Vergleich zum Schneider. Als Anwalt muss ich meistens den Vertrag nicht wie einen Anzug vollständig neu erschaffen, da ich bereits eine große Datenbank an eigens erstellten Verträgen habe, die ich nur noch anpassen muss. Eine Ersparnis, die ich gerne an den Mandanten weitergebe.

Kurz gesagt lässt sich das so zusammenfassen: ein Mustervertrag ist perfekt für ein Musterarbeitsverhältnis bei einem absoluten Standard-Unternehmen.

Welche Punkte bedürfen in der Praxis meistens der rechtssicheren Anpassung:

  • Wie bereits oben angesprochen, eine Modifizierung der Kündigungsfristen.
  • Welche Art und Weise der Überstundenabgeltung soll gewählt werden?
  • Ist die Rollendefinition des neuen Arbeitsplatzes klar gefasst?
  • Auf welche Art und Weise wird ein Auto, ein Mobiltelefon oder sonstiges zur Verfügung gestellt?
  • Wie soll die Arbeitszeit geregelt werden? Gibt es Home-Office, wie hoch sind die Präsenzzeiten?

Wie kann ich Ihnen helfen:

Die Kosten für eine neue Erstellung und eine Vertragsprüfung sind natürlich abhängig vom Umfang des Arbeitsvertrages und vom Umfang der Regelung.

Für die Neuerstellung beginnen die Kosten die regelmäßig ab 200 € netto.

Für die Prüfung auf Arbeitnehmerseite beginnen die Kosten bei 190 € brutto.

Kostenlose Ersteinschätzung

Der erste Kontakt am Telefon ist für Sie immer kostenlos.

Dabei erhalten Sie in ca. 5 bis 10 Minuten eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten Ihres Falles. Dabei erfahren Sie, wie eine Mandatierung oder Beratung abläuft und wie ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstütze.