Abmahnung
im Arbeitsrecht

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Sind Sie mit der Abmahnung nicht einverstanden? Dann ist jetzt die Zeit zu handeln. Denn eine Abmahnung vom Arbeitgeber darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es handelt sich um die letzte Maßnahme vor der Kündigung. Man ist in gewisser Weise angezählt.

Was ist eine Abmahnung und warum ist sie gefährlich?

Bei einer Abmahnung handelt es sich um eine Rüge des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für eine Pflichtverletzung, also eine Verfehlung. Wenn man so will, ist es der Warnschuss oder die gelbe Karte. Bei der nächsten Verfehlung dieser Art kann Sie Ihr Arbeitgeber mit der fristlose Kündigung kündigen. In einer Abmahnung schwingt also immer die unausgesprochene Drohung einer fristlosen Kündigung mit.

Die Abmahnung wird in der Personalakte aufgehoben.

Nach meiner Erfahrung kommt es häufig zur Abmahnungen nach innerbetrieblichen Streitigkeiten oder nach Streitigkeiten mit Kunden. Auch eine kurze private Online-Nutzung eines Dienst-PCs rechtfertigt schon eine Abmahnung. Oft fühlt man sich in diese Situation vom Arbeitgeber vorgeführt. Oft sind diese Vorwürfe auch nicht gerechtfertigt. Meistens überwiegt dann der Ärger und die Emotionen kochen über.

Sie wollen sich gegen die ungerechtfertigten Vorwürfe wehren und Ihre Version der Geschichte darstellen? Lassen Sie sich hierfür von mir beraten und ich finde für Sie den besten Weg der Verteidigung.

Welche Möglichkeiten habe ich als Anwalt Ihnen hierzu helfen:

Gerade wenn die Abmahnung zu Unrecht ergangen ist, ist die gut begründete Aufforderung zur Rücknahme der Abmahnung erfolgversprechend und das Mittel der Wahl.

Da die Abmahnung in der Personalakte für längere Zeit aufgehoben wird ist es immer sinnvoll eine Gegendarstellung zu schreiben, die ebenfalls in der Personalakte hinter der Abmahnung aufbewahrt wird. Bei der Verfassung der Gegendarstellung ist es wichtig, dass Sie sich nicht selbst belasten. Deshalb übernehme ich als Anwalt die Formulierung der Gegendarstellung für Sie.

Wenn seit Ihrer Abmahnung bereits etwas Zeit vergangen ist, haben Sie das Recht darauf, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Da unter Umständen mit gegen die des Arbeitgebers zu rechnen ist, nehme ich auch die Aufforderung zur Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte für Sie vor.

Sollte eine außergerichtliche Aufforderung zur Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte nicht erfolgreich sein, setze ich diesen Anspruch für Sie auch vor dem Arbeitsgericht durch.

Die Anwaltskosten hängen vom Umfang der vorgeworfenen Taten in der Abmahnung ab. Rufen Sie mich einfach an und lassen Sie sich von mir ein Festpreisangebot machen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Der erste Kontakt am Telefon ist für Sie immer kostenlos.

Dabei erhalten Sie in ca. 5 bis 10 Minuten eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten Ihres Falles. Dabei erfahren Sie, wie eine Mandatierung oder Beratung abläuft und wie ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstütze.